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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Thema BEM-Verfahren und der BEM-Gespräche, die auf Grund der rechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers in den Unternehmen geführt werden müssen, ist der Anlass, dass wir uns für Euch einmal näher mit diesem Thema beschäftigt haben.

Was ist BEM?

Wofür steht BEM? BEM ist die Abkürzung für betriebliches Eingliederungsmanagement.

Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements kurz auch BEM genannt, ist eine gesetzlich verankerte Pflicht des Arbeitgebers. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Wann wird ein BEM durchgeführt?

Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten an 42 Kalendertagen arbeitsunfähig war, das bedeutet länger als 6 Wochen durch Krankheit am Arbeitsplatz gefehlt hat. Die Erkrankung muss nicht 6 Wochen am Stück gewesen sein, sondern es können auch mehrere Kurzerkrankungen gewesen sein. Wenn diese 42 Tage erreicht sind, wird ein BEM-Verfahren eingeleitet.

Hierzu wird sich der Arbeitgeber monatlich einen Auszug aller Arbeitsunfähigkeiten der letzten 12 Monate ziehen müssen, um überblicken zu können, welcher Personenkreis zu einem BEM-Verfahren eingeladen werden muss.

Warum führt man BEM durch?

In BEM Gesprächen geht es darum, herauszufinden was zu der Erkrankung geführt hat, welche Maßnahmen helfen können und wie weitere Folgeerkrankungen verhindert werden können.

Der Arbeitgeber möchte in erster Linie wissen, ob die Erkrankung durch den Arbeitsplatz entstanden ist. Hatte Eure Erkrankung nichts mit dem Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen zu tun, weil ihr euch z.B. in eurer Freizeit ein Bein gebrochen habt und deshalb eine länger Zeit arbeitsunfähig geschrieben wart, dann wird dies im BEM-Gespräch dokumentiert und das BEM-Verfahren wird abgeschlossen, ohne weitere Maßnahmen einzuleiten.

Solltet Ihr allerdings auf Grund Eures Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes erkrankt sein z.B. Rückenleiden aufgrund eines schlechten Bürostuhls oder aufgrund  zu niedriger Maschinen, die Euch dazu zwingen in gebückter Haltung zu arbeiten, so wird in den BEM-Gesprächen vereinbart, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um den Arbeitsplatz so einzurichten, dass weitere Folgeerkrankungen nicht entstehen.

Ziele des BEM?

Ziel ist es die Arbeitsunfähigkeit und dessen Ursachen zu überwinden. Der Arbeitgeber prüft, ob die Erkrankung mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen. Des Weiteren ist das Ziel entsprechende Maßnahmen einzuleiten, also herauszufinden, was dem Arbeitnehmer helfen könnte, damit er nicht wieder erkrankt. Diese Maßnahmen werden dann umgesetzt. Zum Beispiel könnte ein höhenverstellbarer Schreibtisch beschafft werden, für einen Mitarbeiter der unter Rückenschmerzen leidet.

Gestaltung und Durchführung des BEM
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Die Rechtsgrundlage

§167 Abs.2 SGB IX ist die Grundlage für die Durchführung des BEM-Verfahrens durch den Arbeitgeber.

Wie läuft so ein BEM-Verfahren ab?

Als betroffener Mitarbeiter werdet Ihr schriftlich zu einem BEM Gespräch eingeladen. Als Arbeitnehmer seid Ihr frei in Eurer Entscheidung, ob Ihr an dem BEM Verfahren teilnehmen möchtet. Ihr könnt also die Einladung zum BEM Gespräch auch ablehnen. Die Zusage oder Ablehnung erfolgt über einen Rückmeldebogen, den Ihr vom Arbeitgeber mit der Einladung zugesendet bekommt. In diesem Rückmeldebogen könnt Ihr auch aufführen, welche Beteiligten Ihr bei dem BEM Gespräch dabei haben möchtet (z.B. Betriebsarzt, Betriebsrat, Vorgesetzter, Kollege usw.)

Was wenn der Arbeitnehmer das BEM-Verfahren ablehnt?
Wenn Ihr das Angebot des BEM-Verfahrens ablehnt, ist das Verfahren damit abgeschlossen.
Aber Achtung: Der Arbeitgeber hat dann trotzdem die Möglichkeit zu prüfen, ob Maßnahmen außerhalb des BEM (z.B. arbeitsrechtlicher Natur, wie Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz, Umgestaltung des vorhandenen Arbeitsplatzes , Krankheitsbedingte Kündigung auf Grund einen negativen Gesundheitsprognose usw.) möglich sind. Es ist also immer besser, an dem BEM-Verfahren mitzuwirken.

Wer sind die beteiligten Personen in einem BEM Verfahren?
BEM Beauftragter
  • koordiniert das BEM Verfahren,
  • ist verantwortlich, für die Datenerfassung und für die Aufstellung der Regeln im BEM-Verfahren,
  • erstellt die Fragebögen für das BEM Gespräch und ist der Ansprechpartner für die BEM Verantwortlichen,
  • ist zuständig für die Auswertung der Einzelverfahren und das Erstellen von Berichten für die Geschäftsführung.

BEM-Verantwortlicher
  • ist verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens,
  • läd die Betroffenen zu den Erstgesprächen und Folgegesprächen ein
  • führt die Gespräche,
  • schließt Zielvereinbarungen mit dem Betroffenen ab und überwacht die Umsetzung der vereinbarten BEM Maßnahmen,
  • unterliegt, wie auch alle anderen Teilnehmer des Gesprächs der Schweigepflicht.

Weitere Beteiligte

Wenn der Betroffene es wünscht, können weitere Beteiligte an den Gesprächen teilnehmen.
z.B.
  • Betriebsarzt
  • Betriebsrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

Solltet Ihr also zu einem BEM-Gespräch eingeladen werden, gibt es keinen Grund, daran nicht teilzunehmen. Eure Mitwirkung im BEM-Verfahren ist wichtig.

Wie auch schon in unserem Artikel Krankenrückkehrgespräche erwähnt müsst Ihr nicht darüber sprechen, welche Erkrankung für die Arbeitsunfähigkeit der Auslöser war.

Solltet Ihr aber auf Grund der Arbeit gesundheitliche Einschränkungen haben, dann solltet Ihr euren Arbeitgeber darüber informieren. Euer Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass Euch die Arbeit nicht krank macht.

Kranke Mitarbeiter kosten im Zweifel mehr Geld durch lange Ausfallzeiten, als die Umgestaltung des krankmachenden Arbeitsplatzes.

Euer Stark im Alltag Team
Das betriebliche Eingliederungsmanagement
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