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Krankenrückkehrgespräche
Krankenrückkehrgespräche
Krankenrückkehrgespräche

Immer häufiger kommt es vor, dass Arbeitgeber Krankenrückkehrgespräche einführen, diese sind kein Ersatz für BEM Gespräche (Betriebliches Eingliederungsmanagement Gespräche sind einen gesonderten Artikel wert, dieser folgt in Kürze).

Krankenrückkehrgespräche werden auch gerne “Welcome-Back” oder “Schön, dass du wieder da bist” Gespräche genannt.

Was ist der Hintergrund solcher Gespräche?

Die Arbeitgeber werden diese Gespräche immer damit begründen, dass sie gerne wissen möchten, wie es Euch nach einer Erkrankung geht und ob Ihr wieder voll einsatzfähig seid.

Ziel dieser Gespräche ist es die Krankenquote im Unternehmen nachhaltig zu senken.

Auch wird in diesen Gesprächen danach gefragt, ob die Erkrankung mit der Arbeit (dem Arbeitsplatz) in Zusammenhang steht und ob Änderungen am Arbeitsplatz notwendig sind, um Folgeerkrankungen vorzubeugen. Diese Frage ist zulässig.

Meist wird dann auch noch auf die prozentuale Krankenquote in der Abteilung hingewiesen um  aufzuzeigen, dass es zu viele Krankmeldungen von Mitarbeitern gibt und auch Ihr die Krankenquote mit euren Fehlzeiten hochtreibt.

Während des Gesprächs wird ein Protokoll angefertigt, welches dann im Anschluss des Gesprächs beim Vorgesetzten bleibt und nicht zur Personalakte genommen wird. Ihr bekommt eine Kopie des Protokolls ausgehändigt.
Einen sehr guten Gesprächsleitfaden findet Ihr unter folgendem Link:


Nicht alle Arbeitgeber führen etwas schlechtes im Schilde, wenn sie solche Gespräche führen, jedoch können alle Angaben, die ihr in diesen  Gesprächen macht auch noch Jahre später  verwendet werden, wenn ihr schon gar nicht mehr daran denkt.


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Wir möchten euch hier einen Fall aus der Praxis schildern:

In diesem Fall geht es um einen Mitarbeiter wir nennen ihn Mister X, der schon seit mehr als 20 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt war. Mister X war immer sehr zuverlässig und hatte ein sehr gutes Verhältnis zu seinem Vorgesetzten und auch die ihm unterstellten Mitarbeiter hielten große Stücke auf ihn.

Je älter dieser Mister X wurde um so häufiger wurde er krank und musste sich arbeitsunfähig melden. So ist das nun mal im Alter, da ist man oft nicht mehr so belastbar.

Die krankheitsbedingten Fehlzeiten stiegen über die Jahre immer mehr an. Zu allem Überfluss wechselte auch der Vorgesetzte von Mister X die Position, so dass Mister X einen neuen Vorgesetzten bekam.

Der neue Vorgesetzte kam relativ schnell zu dem Entschluss, dass Mister X für das Unternehmen und das Team aufgrund seiner häufigen Fehlzeiten nicht mehr tragbar war.

Als Beleg für die negative Gesundheitsprognose des Mister X wurden dann alle Fehlzeiten der letzten 10 Jahre sowie alle Gesprächsprotokolle der durchgeführte Krankenrückkehrgespräche herangezogen.

Wir kürzen das ganze hier ein wenig ab: Mister X ist heute in dem Unternehmen nicht mehr tätig. Das Unternehmen hat sich aufgrund seiner hohen Fehlzeiten und der negativen Gesundheitsprognose von Mister X getrennt. Hier wurde Mister X dann auch sein offener Umgang mit seiner Erkrankung zum Verhängnis.

Wie bereits erwähnt, muss das nicht so sein, aber wer weiß schon, was in ein paar Jahren ist und ob sich die Informationen aus den Gesprächsprotokollen nicht doch negativ auswirken können.

Grundsätzlich gilt, dass wenn es in eurem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann solltet Ihr bei ihm nachfragen, ob er darüber informiert ist, dass solche Krankenrückkehrgespräche geführt werden. Bei der Einführung von Krankenrückkehrgesprächen hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Sollte der Betriebsrat also nicht informiert sein, so sind die Gespräche unzulässig.

Der Betriebsrat muss dann das Führen der Gespräche unterbinden.

Was Ihr tun könnt wenn euer Arbeitgeber ein solches Gespräch mit Euch führen möchte!

  1. Wichtig ist, den Gesprächstermin nicht abzulehnen, der Vorgesetzte/Arbeitgeber hat ein Recht mit Euch ein Personalgespräch zu führen. Allerdings sollte er Euch bei der Einladung zu dem Gespräch auch mitteilen, worum es in dem Gespräch geht.

  2. Wenn es in Eurem Unternehmen einen Betriebsrat oder Personalrat gibt, bittet ein Mitglied, Euch zu dem Gespräch zu begleiten. Du hast ein Recht dazu ein Betriebsratsmitglied zu Personalgesprächen hinzuzuziehen.

  3. Fragen zu Eurem Erkrankung und eurem Gesundheitszustand müsst Ihr nicht beantworten. Die Frage nach der Diagnose ist unzulässig weil sie in Euer Persönlichkeitsrecht eingreift. Gebt Eurem Vorgesetzten freundlich zu verstehen, dass Ihr über die Diagnose nicht sprechen möchtet.

  4. Bei der Frage, ob die Erkrankung mit dem Arbeitsplatz im Zusammenhang steht, habt Ihr allerdings die Pflicht, wahrheitsgemäß zu antworten. Diese Frage ist zulässig, weil Euer Vorgesetzter hier seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss. Sollten Eure Fehlzeiten entstehen, weil der Arbeitsplatz euch krank macht, so muss der Arbeitgeber wissen, woran es liegt, um diesen Faktor abstellen zu können. Auch hier müsst Ihr natürlich nicht auf die Diagnose eingehen.

Abschließend ist zu sagen, dass nicht jedes Krankenrückkehrgespräch negativ ausgerichtet sein muss, jedoch solltet Ihr euch genau überlegen, wie viel ihr Eurem Vorgesetzten erzählen möchtet.

Ihr habt bereits Erfahrungen mit Krankenrückkehrgesprächen gemacht? Dann freuen wir uns auf einen Kommentar.

Euer Stark im Alltag Team
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