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Vertrauensvolle Zusammenarbeit? Klar, an mir soll's nicht liegen!
Gastartikel Compliance
Wir freuen uns heute den ersten Teil des Gast Artikels zum Thema Compliance veröffentlichen zu können, den Frau Andrea Berneis für Stark im Alltag verfasst hat.

Frau Berneis ist Rechtsanwältin in Düsseldorf mit Spezialisierung im Bereich Compliance.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit? Klar, an mir soll’s nicht liegen!

Die Geschäftsführung verantwortet das Ergebnis des Unternehmens und trifft die notwendigen Entscheidungen. Die Mitbestimmung sorgt dafür, dass die Interessen der Arbeitnehmer*innen dabei angemessen berücksichtigt werden. Die Zusammenarbeit beider Seiten ist im Gesetz so beschrieben: „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten (…) vertrauensvoll und zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen. (§ 2 Abs. 1 BetrVG)“. Das klingt nach Wohlwollen und gegenseitigem Respekt. Aber ist das auch die Wirklichkeit in unseren mitbestimmten Unternehmen? Schön wär’s, leider ist das nicht immer der Fall.

Zugegeben, eine Atmosphäre von „piep, piep, piep, wir haben uns so lieb“ ist nicht zu erwarten und wäre auch unpassend. Schließlich organisieren Geschäftsführung und Betriebsrat keine Kindergeburtstage, sondern es geht um wesentliche Fragen der Leistungskontrolle oder in schwierigen Zeiten sogar um die Entscheidung über Standort- und Beschäftigungsgarantien für Mitarbeiter*innen. Es liegt also in der Natur der Sache, dass unterschiedliche Standpunkte vertreten werden. Profis wissen: Knurren und Zähne zeigen gehören zum show business.

Ignoranten und Prozessbehinderer

Wie sieht das aber für die Beteiligten konkret aus? Stell‘ dir vor, Du könntest ihnen in die gläsernen Köpfe gucken: Ein Projekt-Team will eine neue Software einführen und wünscht sich eine schnelle Entscheidung. Der Betriebsrat will sein Mitbestimmungsrecht ausüben und erwartet, rechtzeitig über das anstehende Projekt informiert zu werden. Bei der Planung des Projekts läuft irgendetwas schief. Die Projektverantwortlichen stehen auf dem Standpunkt „Wir sind die Know-how Träger, der Betriebsrat hält hier alles auf und behindert den Prozess.“ Die Betriebsratsmitglieder sagen „Wir wurden nicht rechtzeitig eingebunden; die Verzögerung hättet ihr vermeiden können.“ Jeder denkt vom anderen: „Du nervst!“. Respekt und Vertrauen? Fehlanzeige!

Wie lassen sich aber die gegenseitigen Vorwürfe von Ignoranz einerseits und Prozessbehinderung andererseits auflösen? Auf dem Weg zu einer veränderten Haltung bei der Zusammenarbeit lohnt es sich, über die Rolle von Betriebsräten und Betriebsrätinnen nachzudenken.

Erwartungen und Interessenkonflikte

Mit der Rolle des Betriebsrats sind viele Erwartungen verbunden. Da ist zunächst die eigene Erwartung, in dieser Funktion an entscheidenden Stellen mitentscheiden zu können. Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied kann sich seiner Aufgabe mit vollem Einsatz widmen und erhält Einblicke in das Innenleben des Unternehmens. Wer sogar in der konstituierenden Sitzung die Mehrheit des neu gewählten Gremiums von sich überzeugen konnte, erhält als Betriebsratsvorsitzende(r) ggf. die zusätzliche Chance, im Aufsichtsrat Platz nehmen zu können. Keine Frage, dass es um Macht und um Geld geht. Und schon nach vier Jahren steht die nächste Betriebsratswahl an. Da steht das gewählte Mitglied unter dem Druck, genügend Stimmen für die Wiederwahl zu erhalten. Die Akzeptanz der Belegschaft ist wichtig, und dieses Ziel kann legal oder auch durch das Erkaufen von Vorteilen erreicht werden.

Korruption bedeutet Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Wenn sich betriebliche mit persönlichen Interessen mischen, kann es zu einem Interessenkonflikt kommen. Auch Erwartungen aus der Belegschaft können einen solchen Interessenkonflikt begründen, wenn zum Beispiel eine(r) auf die Idee kommt, aus der guten Beziehung der Vergangenheit einen Nutzen zu ziehen. Vielleicht kann der Kollege Betriebsrat dem Sohn des Mitarbeiters einen Ausbildungsplatz in der Firma verschaffen. Der Sohnemann selbst würde auf Grund seiner mittelmäßigen Zeugnisse keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erwarten können. Oder die Betriebsrätin wird zu einem Vieraugen-Gespräch gebeten. Sie soll sich in der nächsten Sitzung für ein bestimmtes Projekt aussprechen. Im Gegenzug wird ihr ein Vorteil versprochen: sie darf im nächsten Sommerurlaub die vorhandene Ferienwohnung auf Sylt nutzen.

Korruption funktioniert wie ein Spiegel. Es braucht immer einen aktiven und einen passiven Part, und es gibt viele Stolperfallen zwischen verantwortungsvoller Betriebsratsarbeit und der Verfolgung persönlicher Ziele. Die Geschicke des Unternehmens in die eigene gewünschte Richtung lenken oder die eigene Wiederwahl sichern zu wollen, ist für sich gesehen nicht unehrenhaft. Es kommt darauf an, ob die Zielsetzung und der Weg dahin transparent und damit überprüfbar sind.


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