Abmahnung – Teil 3
Wenn Arbeitnehmer Ihre Arbeitgeber abmahnen
In unserem ersten Teil zum Thema Abmahnung hatten wir es ja schon einmal angedeutet. Auch Arbeitnehmer können Abmahnungen erteilen.
Wann das der Fall ist und welche Gründe vorliegen müssen, wollen wir Euch in diesem Teil unserer Artikelreihe zum Thema Abmahnungen näher bringen.
Gründe für die Abmahnung Eures Arbeitgebers:
1. Ein Abmahnungs Fall tritt ein, wenn Euer Arbeitgeber Euren Lohn nicht zahlt und schon erhebliche Lohnrückstände aufgelaufen sind.
2. Auch wenn Euer Arbeitgeber den Lohn nur schleppend zahlt und es nicht wie vereinbart pünktlich jeden Monat die Lohnzahlungen gibt, könnt Ihr Euren Arbeitgeber abmahnen.
3. Euer Arbeitgeber hat den vereinbarten Lohn ohne ersichtlichen Grund einfach gekürzt? Auch dann ist eine Abmahnung angebracht.
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- Sollte Euer Arbeitgeber Überstunden verlangen ohne eine vertretbare Rechtfertigung, ist auch dies ein Grund, eine Abmahnung auszusprechen.
- Ihr werdet von Eurem Arbeitgeber oder dem direkten Vorgesetzten gemobbt, dann solltet ihr das Mittel der Abmahnung nutzen. Lest hierzu auch unsere Artikel zum Thema Mobbing und Mobbing Tagebuch.
Wie Ihr seht, gibt es auch für Euch als Arbeitnehmer eine Vielzahl an Gründen, die eine Abmahnung an den Arbeitgeber rechtfertigen können. Abmahnungen sind demnach keine Einbahnstraße.
Bevor Ihr allerdings eine Abmahnung schreibt, solltet Ihr versuchen Eure Anliegen in einem persönlichen Gespräch mit Eurem Arbeitgeber/ Vorgesetzten zu klären.
Die Abmahnung sollte das letzte Mittel sein.
Sind bei Euch noch Fragen zum Thema Abmahnung offen geblieben? Dann schreibt uns gerne Eure Fragen in die Kommentare.
Euer Stark im Alltag Team
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